Kostenlose Beratung

nach §37.3 SGB XI, §45 SGB XI und §7a SGB XI

Kostenlose Beratung

nach §37.3 SGB XI, §45 SGB XI und §7a SGB XI
Anerkannte Pflegeberatungsstelle nach §37.3 SGB XI, §45 SGB XI und §7a SGB XI

Als von den Pflegekassen anerkannte unabhängige Beratungsstelle biete ich die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI, § 45 SGB XI und §7a SGB XI für alle Personen bereits ab Pflegegrad 1 kostenlos an.
Vorraussetzung
Sie sind Versicherungsmitglied bei der DAK, TK, Barmer oder IKK

Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI

Vorraussetzung
Es liegt ein Pflegegrad vor
Es wird Pflegegeld gezahlt
Sie werden nicht von einem Pflegedienst unterstützt (Pflege erfolgt von Angehörigen etc.)

Fristen für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI

Pflegegrad

Häufigkeit

Fristen

1

nicht vorgeschrieben

1 x pro Halbjahr möglich

keine

2

1 x pro Halbjahr

30.06. / 31.12.

3

1 x pro Halbjahr

30.06. / 31.12.

4

1 x pro Vierteljahr

31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.

5

1 x pro Vierteljahr

31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.

Kosten
Die Beratungskosten werden von Ihrer Pflegekasse getragen und sind für Sie kostenlos.

bei privat Versicherten gilt Vorkasse. Sie können die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurückerstattet.

Mögliche Themeninhalte bei dieser Beratung
Einschätzung der Pflegesituation

- wie ist die Pflegesituation
- wie ist die Belastung der Pflegeperson
- wie ist das häusliche Umfeld
- welche Hilfen werden in Anspruch genommen

Wozu dient der Beratungseinsatz?
Der Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3 SGB XI dient zur Qualitätssicherung im häuslichen Bereich und zur Hilfestellung bei auftretenden pflegerelevanten Problemen.

Nachweis über Beratungsbesuch nach Paragraf 37.3 SGB XI
Über den Beratungsbesuch bei Ihnen muss ein Nachweis ausgestellt werden. Dieser sogenannte „Nachweis über einen Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI“ wird direkt an Ihre Pflegekasse weitergeleitet. Das bedeutet, dass Sie als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger den Beratungsbesuch nicht selbst nachweisen müssen.

Was droht bei Nichteinhaltung oder Versäumnis der Frist?
Sollten Sie die Frist versäumen, droht Ihnen nach Paragraf 37.6 SGB XI zunächst eine „angemessene“ Kürzung des Pflegegeldes. Im Wiederholungsfall kann Ihnen im schlimmsten Fall das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden.
Lassen Sie es nicht so weit kommen.
Terminvereinbarung unter meinen Kontaktdaten oder hinterlassen Sie mir eine Nachricht, ich melde mich umgehend bei Ihnen.
Die Kosten für die Beratung werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.


Pflegeberatung nach §7a SGB XI

Seit dem 01. Januar 2009 hat jede pflegebedürftige Person in Deutschland einen Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Diese Beratung soll dazu dienen, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren und sie bei der Organisation und Koordination von Pflegeleistungen zu unterstützen. Die Pflegekasse hat die Pflicht, dem Versicherten ein Angebot auf eine Beratung innerhalb von 14 Tagen nach (Erst) Antragsstellung zu machen. Wenn die Pflegekasse die Pflegeberatung nicht mit eigenen Beratungsexperten innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung durchführen kann, muss sie Ihnen alternativ einen Gutschein für die Pflegeberatung nach § 7b (Beratungsgutschein) aushändigen. Ihnen wird dann eine Liste mit qualifizierten und berechtigten Pflegeberatern zur Verfügung gestellt und Sie können direkt einen Beratungstermin vereinbaren.
Als anerkannte und zugelassene Pflegeberatungsstelle können Sie den Beratungsgutschein für meine Beratung verwenden.

Was sind die Inhalte und Ziele einer Pflegeberatung?
Erstinformation nach der Antragsstellung bei der Pflegekasse
Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs
Umfassende Information über das Thema der häuslichen Pflege (Wohnraumanpassung, Pflege-, Hilfsmittel, Zuschüsse und Förderungen)
Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrads
Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesweiten Sozialleistungen und anderen Hilfen
Kombination von Geld- und Sachleistungen
Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Überwachung der Umsetzung des Versorgungsplans und Anpassung an veränderte Bedürfnisse bei Bedarf
Beratung über Entlastungsangebote für Angehörige

Wie läuft eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ab?
1. Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
Einschätzung der Gesundheitssituation (chronische Krankheiten, Demenz etc.)
Einschätzung der individuellen Pflege- und Lebenssituation (Barrierefreiheit)
Einschätzung der Situation der pflegenden Angehörigen

2. Beratung auf Grundlage des ermittelten Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
Pflegerische Hilfsmittel (Pflegeleistungen, Hilfen bei der Haushaltsführung, Kombinationsleistungen, technische Hilfsmittel, Mobilitätshilfen)
Prävention und Gesundheitsförderung (Gesundheitskurse, Pflegekurse für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI)
Wohnraumanpassungen

3. Erstellen eines individuellen Versorgungsplans
Angaben zum pflegerischen Hilfebedarf und den notwendigen Maßnahmen
Empfehlungen zur Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
Hinweise zu den Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Versorgungsziele
Hinweise zur gemeinsamen Überprüfung und Anpassung des Versorgungsplans

4. Durchführung der festgelegten Maßnahmen
Die Pflegeberater unterstützen bei der Umsetzung der Maßnahmen
Wenn weitere Hilfe benötigt wird, vermitteln die Pflegeberater an ambulante Pflegedienste, sozialpsychologische Dienste, Ärzte oder auch Alltagshelfer, wie der Lieferservice "Essen auf Rädern"

5. Überwachung der Durchführung
Kontrolle der durchzuführenden Maßnahmen (telefonisch oder über persönliche Begleitung)
Vereinbarung weiterer Gesprächstermine möglich
Bei Anpassungsbedarf: Einleitung entsprechender Maßnahmen

6. Information über Entlastungsangebote für die Pflegenden
Dazu zählen beispielsweise Pflegekurse, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegestützpunkte und die 24-Stunden-Betreuung

7. Ende der Pflegeberatung
Nach der Anpassung und der Umsetzung des Versorgungsplans ist die Pflegeberatung beendet
Die Beratung kann aber auch jederzeit abgebrochen werden
Bei einer Bedarfsänderung ist eine erneute Pflegeberatung möglich

Kosten
Abrechnung über den Beratungsgutschein ist für Sie kostenlos
Der Erstkontakt ist kostenlos
bei privat Versicherten gilt Vorkasse. Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurückerstattet

Meine Erfahrungen
Pflegekassen bieten oft nur telefonische Beratung an, jedoch besteht gemäß § 7a Absatz 1 SGB XI ein Anspruch auf eine persönliche Beratung zu Hause.
Ein Beratungsgutschein kann auf Einzelfallbasis ausgegeben werden.
Meine Beratung findet zu 100% unabhängig und neutral statt.

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SGB XI
Nach § 45 SGB XI sollen Pflegekassen für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierten Personen unentgeltlich Schulungskurse durchführen.

Anspruchsberechtigte Personen
Pflegende Angehörige
Familienmitglieder, nahestehende Personen oder rechtliche Betreuer von Pflegebedürftigen, die in die Pflege und Betreuung involviert sind und Unterstützung / Schulung oder Informationen benötigen
ehrenamtlich Pflegepersonen

Ziele von Pflegeschulungen /-Kursen
Soziales Engagement in der Pflege fördern & stärken
Pflege und Betreuung erleichtern & verbessern (Qualitätssicherung)
Pflegebedingte körperliche & seelische Belastungen mindern

Individuelle Einzelschulung in Ihrer Häuslichkeit
Individuelle Versorgung des Pflegebedürftigen
Demenz
z. B.: Körperpflege, Kleidungswechsel, Vermeidung von Intertrigo / Pneumonie / Kontraktur / Stürzen / Thrombose
Ernährung
Ausscheidung
Mobilität (Lagerung/ Transfer/ Prophylaxen/ Umgang mit Kontrakturen)
Hilfsmittel & Wohnraumgestaltung
Psychische und physische Belastungen erkennen und vorbeugen
Schulung bei speziellen Krankheitsbildern, wie z. B. Schlaganfall / Herzinfarkt / Diabetes mellitus / Palliativversorgung / Multiple Sklerose usw.

Medizinische Kenntnisse
Medizinische Kenntnisse im Pflegealltag beruhen unter anderem auf
dem Wissen über Alterskrankheiten und Krankheiten mit Pflegebezug
dem Verständnis von Medikamenten und deren Verabreichung (Medikamentengabe)
Beobachtung & Messung Atmung, Puls, Blutdruck, Blutzucker und Temperatur
Umgang mit Notfällen (Stürze, Unterzuckerung, Verschlucken usw.)
Sie sollten den aktuellen gesundheitlichen Zustand kennen, Veränderungen bemerken und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten reagieren können.

Recht & Soziales
Antragstellungen
Überblick Leistungen
Korrespondenz mit der Pflegkassen

Veranstaltungsorte
individuelle Schulungen in Ihrer Häuslichkeit
Gruppenschulungen z.B. in Gemeinderäumen, Räume Volkshochschule usw.

Überleitpflege
Es geschieht meist sehr plötzlich, dass ein Angehöriger pflege- oder hilfsbedürftig wird und Dinge des Alltags nicht mehr aus eigener Kraft erledigen kann.
Oft haben die Betroffenen, ebenso wie Familienmitglieder, nur sehr wenig Zeit, sich auf die neue Situation und die Veränderungen im Alltag einzustellen.
In diesem Moment ist eine fachgerechte, persönliche Vorbereitung wichtig, um dem kranken Angehörigen den Übergang vom Krankenhaus bestmöglich zu erleichtern.

Melden Sie sich bei mir, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

Kosten
Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet und sind für Sie kostenlos
bei privat Versicherten gilt Vorkasse. Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurückerstattet

WICHTIG
Kosten für Widersprüche jeglicher Art werden nicht von den Pflegekassen getragen!
Die Erstellung eines Widerspruches ist zeitintensiv und bedarf einer fachlichen Begründung.
Diese Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.

Sprechen Sie mich an und wir besprechen alles bei einem persönlichen Gespräch.

Meine Leistungen

Pflegeberatung in Geesthacht
und Umgebung

Alle wichtigen Informationen im Überblick:

Hilfe bei Erstantrag
eines Pflegegrades

Hilfe bei Anträgen an
KK/PK und Behörden

Begleitung der
Begutachtung durch MD

Hilfe bei Höherstufung
des Pflegegrades

Hilfestellung bei
einem Widerspruch

Verhinderungspflege
und Kurzzeitpflege

Hilfestellung bei Anträgen
auf Pflegeleistungen

Beratung zum
Entlastungsbetrag

Hilfestellung bei
Vorsorge & Vollmachten

Case Management

Schulungen
Vorträge & Videokurse

Pflegeberatung f. Unternehmen
ELDER CARE SERVICE

© 2025 Joanna Nersisian