Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SGB XI
Nach § 45 SGB XI sollen Pflegekassen für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierten Personen unentgeltlich Schulungskurse durchführen.
Anspruchsberechtigte Personen
Pflegende Angehörige
Familienmitglieder, nahestehende Personen oder rechtliche Betreuer von Pflegebedürftigen, die in die Pflege und Betreuung involviert sind und Unterstützung / Schulung oder Informationen benötigen
ehrenamtlich Pflegepersonen
Ziele von Pflegeschulungen /-Kursen
Soziales Engagement in der Pflege fördern & stärken
Pflege und Betreuung erleichtern & verbessern (Qualitätssicherung)
Pflegebedingte körperliche & seelische Belastungen mindern
Individuelle Einzelschulung in Ihrer Häuslichkeit
Individuelle Versorgung des Pflegebedürftigen
Demenz
z. B.: Körperpflege, Kleidungswechsel, Vermeidung von Intertrigo / Pneumonie / Kontraktur / Stürzen / Thrombose
Ernährung
Ausscheidung
Mobilität (Lagerung/ Transfer/ Prophylaxen/ Umgang mit Kontrakturen)
Hilfsmittel & Wohnraumgestaltung
Psychische und physische Belastungen erkennen und vorbeugen
Schulung bei speziellen Krankheitsbildern, wie z. B. Schlaganfall / Herzinfarkt / Diabetes mellitus / Palliativversorgung / Multiple Sklerose usw.
Medizinische Kenntnisse
Medizinische Kenntnisse im Pflegealltag beruhen unter anderem auf
dem Wissen über Alterskrankheiten und Krankheiten mit Pflegebezug
dem Verständnis von Medikamenten und deren Verabreichung (Medikamentengabe)
Beobachtung & Messung Atmung, Puls, Blutdruck, Blutzucker und Temperatur
Umgang mit Notfällen (Stürze, Unterzuckerung, Verschlucken usw.)
Sie sollten den aktuellen gesundheitlichen Zustand kennen, Veränderungen bemerken und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten reagieren können.
Recht & Soziales
Antragstellungen
Überblick Leistungen
Korrespondenz mit der Pflegkassen
Veranstaltungsorte
individuelle Schulungen in Ihrer Häuslichkeit
Gruppenschulungen z.B. in Gemeinderäumen, Räume Volkshochschule usw.
Überleitpflege
Es geschieht meist sehr plötzlich, dass ein Angehöriger pflege- oder hilfsbedürftig wird und Dinge des Alltags nicht mehr aus eigener Kraft erledigen kann.
Oft haben die Betroffenen, ebenso wie Familienmitglieder, nur sehr wenig Zeit, sich auf die neue Situation und die Veränderungen im Alltag einzustellen.
In diesem Moment ist eine fachgerechte, persönliche Vorbereitung wichtig, um dem kranken Angehörigen den Übergang vom Krankenhaus bestmöglich zu erleichtern.
Melden Sie sich bei mir, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Kosten
Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet und sind für Sie kostenlos
bei privat Versicherten gilt Vorkasse. Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurückerstattet
WICHTIG
Kosten für Widersprüche jeglicher Art werden nicht von den Pflegekassen getragen!
Die Erstellung eines Widerspruches ist zeitintensiv und bedarf einer fachlichen Begründung.
Diese Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.
Sprechen Sie mich an und wir besprechen alles bei einem persönlichen Gespräch.