§12 Honorar / Kostenerstattung, Zahlung, Fälligkeit, Verzug
(1) Die Pflegeberatung Nersisian UG hat neben ihrer Honorarforderung Anspruch auf Vergütung ihrer Auslagen gemäß nachfolgender Auflistung. Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen, es sei denn, bei dem rückständigen Teil handelt es sich um einen verhältnismäßig geringfügigen Teil der Vergütung.
(2) Es wird eine einmalige Fahrtkostenpauschale in Höhe von 6,00 € berechnet bis zum 10. gefahrenen Kilometer.
Ab dem 11. gefahrenen Kilometer kommen zusätzliche Fahrtkosten von 0,50 EUR/km dazu.
Gerechnet ab der Büroanschrift und auf Basis des Google Routenplaners die kürzeste Strecke.
(3) Beim Pauschalhonorar und Erfolgsabhängigem Honorar sind die Kosten inklusiv.
(4) Stundenhonorar berechne ich für 1Stunde (60 Minuten) 80,00 €, abgerechnet im 15 Minutentakt (alle 15 Minuten 20,00 €)
Nach § 4 Nr. 14 USTG sind die angebotenen Dienstleistungen (Pflegeberatung) Umsatzsteuer befreit.
Die Pflegeberatung Nersisian UG erteilt bei einer stundenweisen Abrechnung einen Zeitnachweis.
(5) Bei Privatversicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurückerstattet.
(6) Abweichend von der stundenweisen Vergütung kann mit der Pflegeberatung Nersisian UG ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
(7) Pauschalhonorar (verfahrensunabhängiges Honorar): Pauschal-Honorare sind fällig, sobald das Erstberatungsgespräch durchgeführt wurde.
(8) Erfolg abhängiges Honorar (variables Honorar):
Ein variables Honorar ist verdient und fällig, wenn das Verfahren
1. erfolgreich abgeschlossen oder
2. durch Sie verhindert wird.
Ein erfolgreicher Verfahrensabschluss ist jede vollständig oder teilweise zu Ihren Gunsten ergehende Bescheidung, die aufgrund eines Antrags ergeht, der im Rahmen meiner Tätigkeit für Sie gestellt wurde. Die Bescheidung beruht auch dann auf dem Antrag, wenn ihm erst nach Durchführung eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens stattgegeben wird. Eine teilweise zu Ihren Gunsten ergehende Bescheidung ist insbesondere dann gegeben, wenn der beschiedene Anspruch auf Pflegeleistungen:
1. qualitativ von dem Antrag abweicht, zum Beispiel indem statt einer beantragten Geldleistung eine Sachleistung bewilligt wird, oder
2. quantitativ von dem Antrag abweicht, zum Beispiel indem ein geringerer als der beantragte Pflegegrad festgestellt wird, oder
3. zeitlich von dem Antrag abweicht, zum Beispiel indem Pflegeleistungen für einen späteren Zeitpunkt als beantragt bewilligt wird.
(9) Eine Verfahrensverhinderung ist jede Handlung (Tun oder Unterlassen) durch Sie, welche entweder dazu führt, dass überhaupt keine Bescheidung erfolgt oder die darauf gerichtet ist, eine vollständig ablehnende Bescheidung zu provozieren. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich,
1. die Antrags- / Widerspruchsrücknahme und
2. die Nichtvornahme von Ihnen gegenüber der Behörde obliegenden Mitwirkungshandlungen, wenn die Behörde oder ich Ihnen hierfür zuvor erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben.
(10) Eine Handlung ist keine Verfahrensverhinderung, wenn
1. Ich sie zu verschulden haben, oder
2. andere Handlungen für sie unmöglich oder unzumutbar sind.
(11) Weitere Vergütung, Auslagenersatz etc. bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
(12) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Vergütung. Diese ist innerhalb von 7 Arbeitstagen (ohne Abzug) nach Rechnungserhalt, auf das angegebene Bankkonto, zu überweisen.
Die Zahlung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu erfolgen.
(13) Verzug: Nach Ablauf der Fälligkeit sind Sie im Verzug.
Zum Rechnungsbetrag wird der gesetzliche Verzugszinssatz fällig.